Im Allgemeinen befasst sich die Lohnbuchhaltung - wie der Name bereits besagt - mit der betrieblichen Bearbeitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Zu den Aufgabenfeldern einer Lohnbuchhalters zählen zudem die Pflege der Personalstammdaten, die Verwaltung der Jahreslohnkonten, die Erstellung von für die Finanzbuchhaltung relevanten Dokumenten wie etwa Buchungsbelegen und DTA-Dateien sowie die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (z.B. Lohnsteueranmeldung oder Krankenkassen-Beitragsnachweise). Aber auch das Auflegen von Arbeitsverträgen gehört bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu den Aufgaben der Lohnsteuerbuchhaltung.
Die Datensätze jedes einzelnen Arbeitnehmers werden dabei in den sogenannten Lohnkonten gespeichert. Welche Daten die Lohnkonten der Arbeitnehmer eines Unternehmens enthalten müssen, ist gesetzlich im § 41 EStG bzw. der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (§ 4 LStDV)
festgelegt. Aufgrund der umfangreichen Tätigkeitsbereiche ist es für Lohnbuchhalter unbedingt notwendig, Kenntnisse in den Bereichen des Lohnsteuer- und Arbeitsrechts sowie im Sozialversicherungsrecht aufzuweisen.
Die Lohnbuchhaltung wird normalerweise mit spezifischen Personalinformationssystemen bearbeitet, kann aber auch von weitaus umfassenderen, in das ERP eingespeisten Personalmanagementmodulen ausgeführt werden. Dies ist heutzutage vor allem bei größeren Unternehmen der Fall. Um Kosten zu sparen, lagern viele Unternehmen die Lohnbuchhaltung jedoch an externe Lohnbuchhaltungs-Anbieter aus. Wenn Sie auf der Suche nach einem Dienstleister im Bereich der Lohnbuchhaltung sind, so helfen wir von VomFachmann.de Ihnen gern dabei, einen geeigneten Anbieter für Lohnbuchhaltung zu finden. Füllen Sie dazu einfach unser Anfrageformular aus und Sie erhalten bis zu 4 Angebote von selbstständigen Lohnbuchhaltern.



